Umschuldung & Prolongation
Umschuldung + Prolongation

Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung

Bei den meisten Immobilien- und Baufinanzierungen ist am Ende der Zinsbindung das Darlehen noch nicht vollständig zurückgeführt – eine Anschlussfinanzierung ist nötig. Doch welche Variante ist für Sie die richtige: Prolongation oder Umschuldung?

Prolongation (Verlängerungsfinanzierung)

Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben möchten, können Sie dessen Angebot, das er Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung vorlegen muss, annehmen. Danach läuft das Darlehen mit den neuen Finanzierungskonditionen weiter. Erfahrungsgemäß ist diese Entscheidung nicht immer die richtige, da das Angebot des bisherigen Anbieters häufig nicht sehr günstig ist.

Umschuldung

Eine Umschuldung bedeutet, dass Sie eine Anschlussfinanzierung bei einem neuen Darlehensgeber vornehmen. Dieser löst das Darlehen bei der vorherigen Bank am Ende der Zinsbindung ab und bekommt als Sicherheit eine Grundschuldeintragung. Obwohl dabei Kosten für Notar und Grundbuchamt anfallen, können durch einen Wechsel des Darlehensgebers mit eventuell deutlich niedrigeren Konditionen erhebliche Summen eingespart werden. Und es gibt noch weitere gute Nachrichten: Eine Umschuldung bedeutet für Sie als Kunde keinerlei Mehraufwand!

Wenn Sie die Umschuldung vor Ende der Zinsbindungsfrist vornehmen möchten, verlangt die Bank im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei vielen Banken können Sie allerdings bereits 6 bis 12 Monate vor Auszahlung ein Darlehen abschließen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig den Markt zu sondieren!

Wenn der Zeitraum Ihrer Umschuldung über ein Jahr in der Zukunft liegt, kann man hierfür ein sogenanntes Forward-Darlehen nutzen. Damit ist es möglich, sich die heutigen Zinsen – gegen einen kleinen Zinsaufschlag – für die Zukunft zu sichern. Gerade in Niedrigzinsphasen wie aktuell macht das durchaus Sinn!

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